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Erfahren Sie, wie wir Sie pragmatisch bei Ihren Datenschutz- und Compliance Anliegen unterstützen.
Unsere KI-Beratung hilft Unternehmen, künstliche Intelligenz datenschutzkonform zu implementieren und zu nutzen, indem Risiken identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen empfohlen werden.
Compliance gewährleistet, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften und unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Wir unterstützen Sie mit webbasierten E-Learning Tools, maßgeschneiderten Webbinaren, Schulungen, Quizzen und Workshops für Ihre Beschäftigten.
Wir unterstützen bei der Entwicklung und Implementierung von Strategien für datengetriebene Geschäftsmodelle und regulatorischer Anforderungen.
Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen im Datenschutz, Compliance und anderen relevanten Bereichen wie KI und Data Act.
Jahre Erfahrung
Projekte
betreute Kunden
Jahre Stressresistenz
in Extremsportarten
Wir beantworten Ihre häufigsten Fragen zu unseren Paketen und Dienstleistungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt. Sie schützt die personenbezogenen Daten von Einzelpersonen und legt Regeln für deren Erhebung, Verarbeitung, Verwaltung und Speicherung fest. Bei Verstößen können Organisationen mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Die Höchststrafe kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine unabhängige Fachperson oder Organisation, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützt, ihre Datenschutzverpflichtungen gemäß den Datenschutzgesetzen und -vorschriften zu erfüllen. Der DSB berät und überwacht dabei die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet mehrere Vorteile, darunter Kostenersparnis, Fachkenntnisse im Datenschutzrecht, Unabhängigkeit und Flexibilität. Ein DSB kann Ihr Unternehmen dabei unterstützen, Datenschutzrisiken zu minimieren und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt für Sie eine Vielzahl von Aufgaben, darunter u. a. die Überprüfung und Anpassung von Datenschutzrichtlinien, die Schulung von Beschäftigten, die Prüfung und Erstellung von Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärung, Verarbeitungsverzeichnissen und Datenverarbeitungsverträgen (AVV), Datenschutzberatung bei neuen Projekten, die Überwachung der Datenverarbeitungstätigkeiten und die Unterstützung bei Datenschutzverletzungen.
Ja, in einigen Fällen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Gerne besprechen wir direkt mit Ihnen, ob für Ihr Unternehmen eine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Besonders zu beachten ist hierbei, dass auch wenn keine Benennungspflicht für Ihr Unternehmen besteht, dass Ihr Unternehmen dennoch alle Anforderungen des Datenschutzes einhalten muss.
Sobald mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein DSB bestellt werden.
PRICOM wird Ihr externer Datenschutzbeauftragter mit Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die Datenschutzgesetze, die Sie beachten müssen, hängen von Ihrem Standort und der Art des Unternehmens ab. Insbesondere die DSGVO gilt für Sie.